Kartellrechtliche Abhilfemaßnahmen in der digitalen Forschung

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Kartellrechtliche Abhilfemaßnahmen in der digitalen Forschung

In „Competition, Defaults, and Antitrust Remedies in Digital Search“ erörtern Francesco Decarolis und Muxin Li von der Bocconi-Universität, wie der Wettbewerb auf digitalen Märkten verbessert werden kann, indem sie die jüngsten Änderungen an standardmäßigen Such-Apps auf Android-Geräten nach der Entscheidung der Europäischen Kommission analysieren. im Fall von Google Android.

Nachfolgend einige Auszüge aus dem Artikel:

Am 18. Juli 2018 verhängte die Europäische Kommission („EK“) eine Geldbuße von 4,34 Milliarden Euro gegen Google, weil es Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern unrechtmäßige Beschränkungen auferlegt hatte. Der Fall betraf vertragliche Beschränkungen, die Google angeblich auferlegt hatte, um seine marktbeherrschende Stellung auf dem Internetsuchmarkt zu stärken. Die Europäische Kommission verhängte nicht nur eine Geldbuße, sondern stimmte mit Google auch eine Änderung der Geschäftspraktiken ab, bei der es darum ging, die Standardsuchmaschine auf neuen Android-Geräten festzulegen.

Ab März 2020 musste Google einen bevorzugten Bildschirm für allgemeine Suchanbieter auf allen neuen Android-Telefonen und -Tablets implementieren, die in den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) und in das Vereinigte Königreich geliefert wurden, wo die Google-Suchanwendung vorinstalliert ist. Beim Einrichten des Geräts müssen Benutzer ihren bevorzugten Suchanbieter aus einem Bildschirm auswählen, auf dem vier verschiedene Anbieter zur Auswahl stehen. Die Auswahl eines Suchanbieters (i) stellt den Suchanbieter auf ein Suchfeld auf dem Startbildschirm ein; (ii) wenn Google Chrome installiert ist, legen Sie die Suchmaschine als Standardsuchmaschine von Chrome fest; und (iii) die Suchanwendung des ausgewählten Anbieters zu installieren. Ein Gebot bestimmt, welche anderen Suchanbieter in der Auswahlmaske bei Google erscheinen.

Dieses Pay-to-Play-Modell war dann in den letzten zwei Jahren Gegenstand zahlreicher Kritik und Fragen. Erstens befürchten die Leute, dass der Marktanteil von Google nach der Bildschirmwahlauktion intakt zu bleiben scheint. Zweitens haben sich konkurrierende Suchmaschinen von Google darüber beschwert, dass der Auktionsmechanismus Suchmaschinen begünstigt, die großen Wert aus Kundendaten (oder Kundendaten) ziehen.

Um das kartellrechtliche Ziel des Auswahlbildschirms zu fördern, hat EC beschlossen, weitere Anpassungen an dieser Pay-to-Play-Einstellung vorzunehmen. Mit dem neuen Mechanismus ist die Teilnahme am Auswahlbildschirm kostenlos geworden. Insbesondere müssen Suchmaschinen, die die Kriterien erfüllen, nicht bezahlen, wenn sie erscheinen oder von einem Benutzer ausgewählt werden.

Der Einfluss des überarbeiteten Auswahlbildschirms bleibt ungewiss, da in einer so kurzlebigen Zeit nur wenige Beweise vorliegen. Die Marktresonanz und die Kommentare der Suchmaschinen bezüglich der Versteigerung von Bildschirmen der vorherigen Wahl haben jedoch einen Silberstreif am Horizont. Dies erinnert uns an die Notwendigkeit, die Merkmale und Eigenschaften der Forschung sorgfältig zu prüfen, bevor neue Regeln für diesen Markt vorgeschlagen werden.

Zunächst muss festgestellt werden, ob der digitale Markt einem natürlichen Monopol gleicht. Die Eigenverantwortung für die Art des Marktes hat einen großen Einfluss darauf, ob kartellrechtliche Maßnahmen anzuwenden sind und wie sie effektiver gestaltet werden können. In einem zweiten Schritt wollen wir wissen, ob die Nutzer von Suchmaschinen rationale Akteure sind, also immer die Suchmaschine mit der besten Qualität wählen. Die Vernachlässigung von Vorurteilen im Nutzerverhalten kann zu falschen Vorhersagen führen und den Markt in unerwartete Richtungen bewegen. Ohne das Verständnis dieser beiden Dimensionen fällt es uns schwer, korrekte Angaben darüber zu machen, wie eine optimale Regulierung ausgestaltet sein sollte.

Das Design des Auswahlbildschirms, der von Google verlangt, die Standardoptionen für Suchmaschine und Internetbrowser während der Einrichtungsphase von Mobilgeräten mit Android zu ändern, versuchte ausdrücklich, den Effekt durch Benutzervorgaben zu berücksichtigen. Das Vorinstallieren von Apps führt zu einer Verzerrung des Status quo: Benutzer bleiben eher beim Browser und suchen auf ihren Geräten nach vorinstallierten Apps, anstatt Alternativen herunterzuladen und zu installieren

Ob Plattformnutzer rational oder voreingenommen sind, ist entscheidend, denn sie entscheidet letztlich über die Wirksamkeit von Regulierungen. Wenn Nutzer beispielsweise bei der Auswahl von Suchdiensten rational sind, ist der Grund, warum sie sich bei Google gruppieren, wahrscheinlich die überlegene Qualität des Dienstes. In diesem Fall würde eine Einigung, die Google verpflichtet, seine Abfragedaten mit anderen Suchmaschinen zu teilen, es diesen Wettbewerbern ermöglichen, ihre eigene Qualität zu verbessern und somit zu effektiveren Wettbewerbern zu werden. Sie sind jedoch völlig wirkungslos, wenn Verhaltensvorurteile die Konzentration einer Plattform antreiben. In diesem Fall wäre eine Verordnung, die Google verpflichtet, seine Daten mit anderen Suchmaschinen zu teilen, völlig wirkungslos, um den Wettbewerb bei der Suche zu fördern. Was stattdessen benötigt wird, ist eine Art regulatorischer Eingriff, der sowohl die Verhaltensvorurteile der Plattformnutzer als auch die begrenzten Informationen über wirksame Alternativen zur dominierenden Plattform berücksichtigt.

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